
Im Bundesbankgesetz geregelt. Geschäftsjahr der Bundesbank ist das Kalenderjahr. Ihr Jahresabschluss hat den Grundsätzen ordnungsgemässer Buchführung zu entsprechen; er ist unter Berücksichtigung der Aufgaben der Bundesbank , insb. als Bestandteil des ESZB, aufzustellen und mit den entspr. Erläuterungen offen zu legen; Haftungsverhältnis...
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https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/jahresabschluss-der-deutschen-bund
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